Prävention und Schutz vor Gewalt

Es gibt viele Formen von Gewalt(c) ekhn / Sigird Mohr

Im Evangelischen Dekanat Rheingau-Taunus sind wir mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen unterwegs, bei Veranstaltungen vor Ort als auch auf Freizeiten. Wir verbringen viel Zeit miteinander und unsere Gemeinschaft lebt von vertrauensvollen Beziehungen sowohl zwischen Teilnehmenden und Mitarbeitenden als auch untereinander. Dieses Vertrauen muss sich in geschützten Räumen entwickeln können und darf nicht zum Schaden von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen ausgenutzt werden.
Wir wollen die uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen stärken. Wir gehen achtsam mit ihnen um und schützen sie vor Schaden, Gefahren und Gewalt. Daher lehnen wir jegliche Form von körperlicher, seelischer und verbaler Gewalt ab. Grundlage für alle Arbeit mit, von und für Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene bildet der Verhaltenskodex der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau.

Hilfe

Unabhängige Anlaufstelle - 0800 5040112
anonym und kostenlos

Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt der EKHN(c) Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt der EKHN
Präventionsteam und Ansprechpartnerinnen

Inge Seemann

Dekanatsjugendreferentin

Angela Weiss

Dekanatsjugendreferentin

Dekan Klaus Schmid

Dekan Ev. Dekanat Rheingau-Taunus

Ulrike Schaffert

Familienbildung

Gabriele Wilhelm


Leitgedanken für das Handeln

Was sollten sie tun?
  • Bewahren Sie Ruhe. Wer schnell wirksam helfen will, braucht Zeit und einen klaren Kopf!
  • Der Schutz des Kindes /des Schutzbefohlenen steht an erster Stelle!
  • Dokumentieren Sie chronologisch Gespräche, Beobachtungen, Aussagen, Eindrücke und Handlungsschritte sowie Inhalt, Zeitpunkt und Ort.
  • Nehmen Sie umgehend Kontakt zum Krisenteam auf.
  • Signalisieren Sie dem Kind / Schutzbefohlenen oder der Fallmelderin, dass Sie die Information ernst nehmen und der Sache nachgehen.
  • Informieren Sie über die nächsten Schritte.
Was sollten Sie auf keinen Fall tun?
  • Unternehmen Sie nichts im Alleingang. Stimmen Sie Ihr Handeln mit dem Krisenteam ab.
  • Streuen Sie die Informationen nicht unnötig. Halten Sie den Kreis der informierten Personen zunächst klein.
  • Versprechen Sie nichts, dass nicht in Ihren eigenen Handlungskompetenzen liegt.

Das Evangelische Dekanat hat ein Präventionsschutzkonzept. Ziel des Präventionskonzepts im Evangelischen Dekanat Rheingau-Taunus ist es, die Verantwortlichen in den Gemeinden und anderen Einrichtungen der Evangelischen Kirche innerhalb des Dekanats für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen zu sensibilisieren, klare Handlungswege aufzuzeigen und dabei Unterstützung und Beratung anzubieten. Hier geht es zum Schutzkonzept.

Bei Eintritt von ehren- oder hauptamtlichen Mitarbeitenden in die Kinder- und Jugendarbeit sowie der Arbeit mit erwachsenen Schutzbefohlenen ist die unterschriebene Selbstverpflichtungserklärung auf Grundlage des Verhaltenskodex (Anlage 1) vorzulegen, nachdem sie zur Thematik Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung und Schutz erwachsener Schutzbefohlener informiert und geschult wurden, um dem Schutzauftrag gerecht zu werden. Hier geht es zur Selbstverpflichtungserklärung.